Das Erbenhaftungsrecht ist schon vor seiner Einführung in das BGB von 1900 Gegenstand heftiger Kritik geworden, die seitdem nicht abgerissen ist. Im Fokus der Kritik stehen die mangelnde Praxistauglichkeit und die dogmatische Verworrenheit der §§ 1967–2017 BGB. Die Untersuchung unterzieht den Regelungskomplex der Erbenhaftung einer kritischen Analyse und erklärt die dabei festgestellten Probleme mittels der historisch-kritischen Methode mit Versäumnissen im Gesetzgebungsprozess, sich mit – offenbar unerkannten – grundlegenden Fragestellungen auseinanderzusetzen. Dieses Versäumnis führte zur Vermischung zweier von ihrer Grundausrichtung (Nachfolgemodelle) her prinzipiell unterschiedlichen Haftungssysteme, nämlich jenen des Preußischen Allgemeinen Landrechts und des Gemeinen Rechts. Auf Grundlage dieser Analyse werden eingehende Reformvorschläge zur Schaffung eines grundlegend neuen Haftungssystems erarbeitet, das sowohl dogmatischen als auch praktischen Anforderungen gerecht werden soll.