Das Werk behandelt den Vorschlag eines Gemeinsamen Europäischen Kaufrechts (CESL), der als «Meilenstein» des europäischen Vertragsrechts bezeichnet wurde, im Vergleich zum UN-Kaufrecht (CISG). Wenngleich vorerst an der Kritik aus den Mitgliedstaaten gescheitert, kann das Gemeinsame Europäische Kaufrecht dem europäischen Gesetzgeber als Blaupause für die weitere Rechtsvereinheitlichung des internationalen Warenkaufs dienen. Es sollte nur auf Vereinbarung der Vertragsparteien Anwendung finden. Folgen auch künftige Entwürfe diesem Ansatz, treten sie in Konkurrenz zum UN-Kaufrecht. Der Autor leistet einen detaillierten Vergleich beider Anwendungsbereiche. Denn der Erfolg künftiger europäischer Vorhaben wird maßgeblich auch vom Verhältnis zum UN-Kaufrecht abhängen.