Die Arbeit ergänzt die Diskussion um Kapazitätsmechanismen im deutschen Strommarkt um eine spezifisch wettbewerbsrechtliche Prüfung im Lichte von Art. 106 Abs. 1 AEUV. Hierzu werden nach der EuGH-Entscheidung "Griechische Braunkohle" generelle Leitlinien für die Anwendung der Norm entwickelt. Besonderes Augenmerk gilt Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Wettbewerbsstruktur, die der Autor als Korrelat bestimmter staatlicher Markteingriffe für zwingend erforderlich hält. Die Ergebnisse zu Art. 106 Abs. 1 AEUV werden mit den Grundsätzen der allgemeinen Marktmissbrauchskontrolle nach Art. 102 AEUV sowie mit beihilfe- und vergaberechtlichen Wertungen kontrastiert. Energierechtlich sind die 2016 neu eingeführten Reservelösungen des Strommarktgesetzes ebenso Gegenstand der Untersuchung wie die alternativ diskutierten Kapazitätsmarktmodelle.