Bilder sind unscharf und zugleich wirkmächtig. Sie machen Angst und werden doch als überzeugendes Argument eingesetzt. Diese Zusammenhänge werden von den Bildwissenschaften untersucht. Das Recht als System und als Regulierungsrahmen, das den Bildern die Präzision der Schrift entgegensetzt, bleibt dabei jedoch zumeist ausgeklammert, obwohl es eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen in Bezug auf die Bilder bereit hält. Der vorliegende Band „Bild und Recht“ unternimmt daher eine grundlegende Vermessung dieser Schnittstellen und nimmt einige Einzelfragen beispielhaft näher in den Blick. Er ist daher für Bildwissenschaftler und für Juristen ebenso von Interesse wie für jeden geisteswissenschaftlich interessierten Leser. Der Autor ist Direktor des Instituts für Informationsrecht am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) sowie Senior Fellow am Bonner Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“ und als Experte auf den Gebieten des Urheber- und Kunstrechts ausgewiesen.