Während die Frage des Teileschutzes bei urheberrechtlichen Werken in Deutschland weitgehend geklärt ist, werden hierzu bei den verwandten Schutzrechten sehr verschiedene Lösungsansätze vertreten. Ähnlich stellt sich die Diskussion in Frankreich und im Vereinigten Königreich dar. Der EuGH hat sich zwar bereits zu den Voraussetzungen des Schutzes von Werkteilen geäußert, bisher fehlt es jedoch an expliziten unionsrechtlichen Vorgaben zum Teileschutz bei verwandten Schutzrechten. Die genannte Rechtsprechung legt aber nahe, dass auch insoweit von einer weitgehenden Harmonisierung auszugehen ist. Auf der Grundlage einer rechtsvergleichenden Untersuchung entwickelt Sebastian Benz einen allgemeinen Lösungsansatz für das Problem des Teileschutzes. Ansatzpunkte bilden dabei grundrechtliche Erwägungen, das Erfordernis einer angemessenen Vergütung der Schutzberechtigten sowie der wettbewerbsrechtliche Charakter der verwandten Schutzrechte.