Päpstliche Korrekturen aus dem letzten Jahr machen dieses kleine Buch zu einer notwendigen Ergänzung zu Band IV des Lehrbuchs »Kanonisches Recht« von Aymans-Mörsdorf-Müller.»Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers, und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur« – dieser Satz aus einem Vortrag des Berliner Juristen Julius von Kirchmann von 1848 beschreibt gelegentlich auch die Situation des Kanonisten. Im Jahr 2015 hat Papst Franziskus mehr als nur drei Wörter in das kirchliche Gesetzbuch berichtigend hinzugefügt; er hat das gesamte Ehenichtigkeitsverfahren neu geordnet, sodass auch die wissenschaftliche Behandlung dieser Materie, wie sie im vierten Band des Lehrbuchs von Aymans-Mörsdorf-Müller im Jahr 2013 vorgelegt worden ist, neu gefasst werden muss. Angesichts der praktischen Bedeutung dieses Gegenstandsbereichs soll dies in diesem kleinen Bändchen geschehen, noch bevor eine Neuauflage des Lehrbuchs »Kanonisches Recht« erarbeitet werden kann.