Der einfache Befunderhebungsfehler ist einer der praktisch wichtigsten Fälle der Beweislastumkehr im Arzthaftungsprozess. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird zunächst eine möglichst präzise begriffliche Abgrenzung der ärztlichen Behandlungsabschnitte und dazugehörigen Behandlungsfehler erarbeitet. Auf dieser Grundlage wird die Rechtsprechung zum einfachen Befunderhebungsfehler dargestellt und auf die Abgrenzung zu Diagnosefehlern eingegangen. Für diese Abgrenzung werden Abgrenzungskategorien entwickelt, welche die Kommunikation zwischen Richter und Sachverständigen unterstützen kann. Abschließend wird in einem ökonometrischen Teil der Arbeit untersucht, ob die Rechtsprechung Auswirkungen auf das Befunderhebungsverhalten von Ärzten hatte.