Die Geheimhaltung von Gerichtsakten ist mit dem Wandel zum demokratischen Rechtsstaat eine rechtfertigungsbedürftige Ausnahme geworden. Dennoch sind sie bis heute von den im EU-Recht wie im deutschen Recht normierten einfachgesetzlichen Zugangsrechten grundsätzlich ausgenommen. In einer Umkehr historischer Entwicklungslinien hat sich ausgerechnet die Judikative das Arkanum ihrer Aktenführung bewahrt. Die Arbeit hinterfragt und verneint die Berechtigung dieser Bereichsausnahme von der Informationsfreiheit und macht konkrete Vorschläge zu ihrer Überwindung. Untersucht wird insbesondere der Zugang zu den Akten des EGMR, EuGH, BVerfG sowie der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Ergebnisse sind für Wissenschaft, Praxis und Gesetzgeber relevant.