Die Rechtsangleichung stellt eine der bedeutendsten Formen der Rechtsetzung in der EU dar. Dennoch bleibt die genaue Bedeutung dieses Rechtsetzungsmodus unklar. In seiner historisch fundierten Untersuchung zeigt Joel Herok, wie der seit den 1950er Jahren geführte Streit um das Wesen und das Legitimationssubjekt der europäischen Rechtsordnung einen Prozess der Intensivierung der gemeinschaftlichen Rechtsetzung einleitete. In dessen Zuge erfolgten zunächst eine Annäherung der Richtlinie an die unmittelbar geltende Verordnung und später ein Bedeutungsverlust der Richtlinie zulasten derselben. Der Autor erkennt die Auflösung der ursprünglichen Konzeption der "Rechtsangleichung durch Richtlinien" als Grund dafür, weshalb heute nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, was unter Rechtsangleichung genau zu verstehen ist, und inwieweit die unionale Rechtsetzung bereits Züge einer staatsanalogen Gesetzgebung aufweist.