Emil Hutmacher darf zu denjenigen Juristen gezählt werden, die sich während der Zeit des Dritten Reichs n i c h t von der NSDAP vereinnahmen ließen und in den damaligen so folgenschweren Verbindungen zwischen Regierung und Justiz ihre Unabhängigkeit bewahrten.

Er war als Richter von 1896 bis 1922 in den Bezirken der Oberlandesgerichte Hamm und Düsseldorf und von 1922 bis 1936 als Reichsfinanzrat am Reichsfinanzhof in München tätig.

Die Wiedergabe seines beruflichen Werdegangs verdient unter verschiedenen Aspekten Beachtung. Zum einen sind die einzelnen Stationen vom Studium bis zum Ausscheiden aus dem Dienst vollständig belegt. Zum anderen wurde Hutmacher auf eigenen Antrag Anfang Mai 1936 von Reichskanzler Hitler in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Der eine oder andere möchte sich vielleicht auch der Herausforderung stellen, die Aufgabe der ersten juristischen Prüfung von 1894 oder der großen Staatsprüfung von 1898 zu lösen.