Der deutsche Strafrechtsprofessor Hans Welzel (1904-1977) war einer der bekanntesten Strafrechtler der Nachkriegszeit. Zu seinen größten wissenschaftlichen Erfolgen zählt bis heute der Beschluss des BGH vom 18.03.1952 (BGHSt 2, 194), in dem sich der Große Senat im Streit um die Behandlung des Verbotsirrtums der von Welzel vertretenen Schuldtheorie anschloss. Jedoch wurden in jüngerer Zeit vereinzelt Stimmen in der Literatur laut, dass dieser historische BGH-Beschluss den NS-Tätern in den Nachkriegsprozessen zu milden Strafen verholfen habe - und diese politische Auswirkung keineswegs ein Zufall gewesen sei. Ebenso hat man festgestellt, dass Welzel sich bereits in der Zeit des NS-Regimes (straf-)rechtswissenschaftlich zu positionieren wusste. Heike Stopp geht der Frage nach, welchen Einfluss Welzel tatsächlich auf das nationalsozialistische Strafrecht ausübte und untersucht anschließend, welche Auswirkungen der berühmte Beschluss des BGH vom 18.03.1952 auf die Bestrafung der NS-Täter nach 1945 hatte.