Im Jahre 2019 wurden die bis heute fortgeltenden staatskirchenrechtlichen Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung hundert Jahre alt. Zentrale Inhalte dieser Vorschriften bilden das Verbot der Staatskirche, die Verbürgung des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgemeinschaften und die Gewähr des Körperschaftsstatus. Die Übernahme dieser institutionellen Regelungen durch das Grundgesetz jährte sich 2019 ebenso zum siebzigsten Mal wie die Intensivierung des grundrechtlichen Schutzes der Glaubensfreiheit durch Art. 4 GG.
Dies war den 54. „Essener Gesprächen zum Thema Staat und Kirche“ Anlass, in ihren hier dokumentierten Vorträgen zunächst dem Entstehen wie auch dem zeitgenössischen Verständnis der staatskirchenrechtlichen Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung nachzuspüren. Vor dem so entfalteten Hintergrund wurde hernach die Entwicklung des Verhältnisses von Staat und Religion unter der Geltung des Grundgesetzes nachgezeichnet, um auf dieser Grundlage die Charakteristika wie auch die Zukunftsfähigkeit der staatskirchenrechtlichen Bestimmungen zu erörtern. Abgerundet wurde die Tagung schließlich durch einen Blick auf die Auswirkungen des deutschen Staatskirchenrechts auf ausländische Rechtsordnungen, insbesondere auf die Ausgestaltung des Verhältnisses von Staat und Religion in Spanien.

Mit Beiträgen von

Jürgen Kampmann
Thomas Großbölting
Andreas Thier
Jörg Ennuschat
Peter M. Huber
Christian Hillgruber
Eva Julia Lohse
María José Roca Fernández