Das Aktiengesetz enthält nur wenige ausdrücklich geregelte Kompetenzen des Aufsichtsratsvorsitzenden, die zudem keinen abschließenden Katalog darstellen. Auch grundsätzlich mögliche Regelungen in Satzung oder Geschäftsordnung sind häufig lückenhaft. Es stellt sich daher die Frage, welche konkreten weiteren (ungeregelten) Kompetenzen dem Vorsitzenden zustehen und welche Folgen eine Kompetenzüberschreitung hat.
Der Autor erstellt in diesem Werk allgemeine Richtlinien, anhand derer sich ungeschriebene Kompetenzen allgemein ermitteln lassen und die zugleich deren Grenzen festlegen.
Anschließend führt er aus, welche Rechtsfolgen Kompetenzüberschreitungen etwa bei Einberufung, Sitzungsvorbereitung und Sitzungsleitung haben können. Zu jeder Kompetenzüberschreitung erklärt er, ob und wie Aufsichtsratsmitglieder sich gegen diese wehren können. Zudem skizziert er die Kompetenzverteilung zwischen Aufsichtsratsvorsitzendem und Gesamtaufsichtsrat.
Zahlreiche plastische Anwendungs- und Fallbeispiele gewährleisten eine verständliche Darstellung und ermöglichen die unmittelbare Übertragung in die Praxis.