Über die Verantwortung der Justiz und des Strafvollzugs im Nationalsozialismus und die Folgen nach 1945.

Justiz und Strafvollzug im Nationalsozialismus stehen für die Verfolgung im Namen des damaligen Rechts. Die Geschichte des nationalsozialistischen Justizterrors und seiner Akteure ist ebenso Thema der Beiträge wie einzelne Haftorte und die Haftbedingungen. Zentral ist zudem die Frage nach Kontinuitäten und Brüchen nach 1945 - sowohl in Gerichten und Staatsanwaltschaften, im Strafrecht und in kriminologischen Diskursen als auch im Straf- bzw. Justizvollzug. Darüber hinaus wird die strafrechtliche Aufarbeitung der NS-Justiz thematisiert. Aspekte der Erinnerungskultur werden besonders im Hinblick auf die Folgen von Justizurteilen und Haft für die Verurteilten und ihre Angehörigen diskutiert.
Mit Beiträgen aus Forschung und Gedenkstättenarbeit.