Mit der zum 01.01.2002 erfolgten Modernisierung des Schuldrechts setzte eine Revolution im Arbeitsrecht ein: Der Arbeitnehmer gilt jetzt als Konsument! Da das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nun auch auf Arbeitsverträge Anwendung findet, unterliegen Formulararbeitsverträge nun auch der inhaltlichen Kontrolle. Dabei geht es insbesondere um Fragen der Transparenz und der unangemessenen Benachteiligung einer Arbeitsvertragspartei.

Zahlreiche Angaben von Gerichtsentscheidungen runden das Werk ab.