Anlass dieser Untersuchung ist ein obiter dictum des BVerfG im Honeywell-Beschluss: Kann der Bürger Ersatz eines Schadens vom Staat verlangen, der ihm daraus entstanden ist, dass er auf den rückwirkenden Bestand der Gesetzeslage vertraut und in diesem Vertrauen vermögenswirksame Dispositionen getätigt hat? Die Arbeit analysiert, in welchen Fallkonstellationen ein Vertrauensschaden aufgrund unionsrechtlicher Gebotenheit einer rückwirkenden Anpassung durch die Legislative und die Judikative entstehen kann. Insbesondere wird erörtert, ob eine Integration einer solchen Haftung für legislatives Unrecht in das nationale Staatshaftungssystem de lege lata oder de lege ferenda möglich ist und ob unionsrechtliche Wertungen einem mitgliedsstaatlichen Haftungsanspruch entgegenstehen.