Zwischen dem 11. und 14. Jahrhundert entwickelte sich ausgehend von der Kurie die kanonische Rechtskultur, die sich über ganz Europa ausbreitete. Im Rahmen dieser neuen Rechtsordnung entfaltete das Dekretale „Venerabilem“ seit seiner Aufnahme in die Compilatio Tertia seine Wirksamkeit für eine rechtliche Neugestaltung des römisch-deutschen König- und Kaisertums sowie die Festlegung des alleinigen Königswahlrechts der späteren sieben Kurfürsten im Verlauf des 13. Jahrhunderts. Auf dieser Grundlage regelte dann die Goldene Bulle Karls IV. die römisch-deutsche Königswahl bis zum Ende des mittelalterlichen Reiches.