Was bedeutet 'Rechtspersönlichkeit' der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) und ist dafür relevant, was der Terminus in den Rechtsordnungen der europäischen Mitgliedsstaaten bezeichnet? Während Rückgriffe auf nationales Recht zunächst grundsätzlich der autonomen Auslegung zuwiderlaufen, geschehen sie doch häufig und unbewusst. Bedingt auch durch sich überschneidende Termini nationaler (z.B. deutscher) und europäischer Rechtssprache kommt es hier zu einer Sprachverwirrung, die ein europäisch-einheitliches Rechtsverständnis gefährdet. Wendelin Mayer plädiert dafür, den Rückgriff gerade nicht auszuschließen, sondern Rechenschaft abzulegen über das - regelmäßig von nationalem Recht geprägte - Vorverständnis, um eine Auseinandersetzung mit diesem zu ermöglichen. Ausgangspunkt für eine autonome Auslegung sollte dann ein durch Rechtsvergleichung ermitteltes, gemeinsames Vorverständnis sein.