Die Digitalisierung der Arbeitswelt hat sich derweil in der juristischen Diskussion zu einem „Megathema“ entwickelt. Den Veränderungen der Arbeitswelt wird sich bisweilen lediglich im Individualarbeitsrecht und im Sozialrecht angenähert. Wenig Beachtung wurde hingegen der Reichweite der Tarifautonomie in einer pluralistischen und selbständig handelnden Arbeitswelt geschenkt. Der Autor befasst sich daher abstrakt mit der übergeordneten Frage, wie sich die alte kollektive Arbeitsrechtsordnung in die modernen Strukturen des Erwerbslebens einfügt. Aus diesem Grund erarbeitet der Autor einen Gesetzgebungsvorschlag, der den verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Besonderheiten sowie den unionsrechtlichen Implikationen zum Umfang der personellen Reichweite gerecht wird.