Mit der Einführung der Reformation in einem Territorium oder einer Reichsstadt waren die Landesherren und Magistrate gezwungen, ihren Gemeinwesen für zahlreiche Bereiche des kirchlichen Lebens neue Ordnungen zu geben. Vielfach wirkten die erlassenen Ordnungen dabei über den Rahmen des kirchlichen Lebens hinaus auch auf das politische und rechtliche Geschehen in den jeweiligen Gebieten. Zu den kirchenordnenden Texten zählen Agenden, Vorschriften zur Anstellung und zur Tätigkeit von Pfarrern und Vikaren, Instruktionen für Visitationen, Mandate zur Bekämpfung devianter Gruppen (Täufer etc.), aber auch Armen-, Ehe- und Zuchtordnungen. Mit dem vorliegenden Band, der die Kirchenordnungen der beiden Herzogtümer Schleswig und Holstein sowie des Landes Dithmarschen umfasst, findet das 1902 von dem Erlanger Juristen Emil Sehling begonnene Projekt "Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts" seinen Abschluss. Die Reformation, die früh in Schleswig-Holstein Einzug hielt, ist stark durch das Luthertum geprägt worden. Dem lutherischen Konkordienwerk schlossen sich die Herzogtümer jedoch nicht an. Enge Verbindungen ergeben sich zur Reformation in Dänemark und in den benachbarten Städten Hamburg und Lübeck.