Die dreifache Schadensberechnung findet im deutschen Immaterialgüterrecht bereits seit über 100 Jahren Anwendung und wird aufgrund ihrer Widersprüche zur Haftungssystematik des BGB in der deutschen Rechtswissenschaft seit jeher kontrovers diskutiert. Katharina Ernicke widmet sich der Frage, wie dieses Rechtsinstitut ursprünglich Eingang ins deutsche Recht fand und sich dort trotz seiner Widersprüche dauerhaft etablieren konnte. Dazu untersucht sie die Entstehung der dreifachen Schadensberechnung Ende des 19. Jahrhunderts, ihre darauffolgende Ausweitung auf die verschiedenen Rechtsgebiete des Immaterialgüterrechts und ihre dauerhafte Etablierung im deutschen Recht in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.