Seit den 1990er Jahren wird in der breiten Gesellschaft eine weltweit gültige Menschenrechtsverpflichtung multinationaler Unternehmen gefordert. Die internationale Staatenpraxis ist bemüht dies nachzukommen, allerdings nur mit freiwilligen Initiativen, namentlich Verhaltenskodizes. Im Zentrum stehen insbesondere der UN Global Compact, die Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Unklar ist die Rechtsqualität dieser Initiativen, die zunehmend von Nichtregierungsorganisationen wegen ihrer mangelnden Justiziabilität kritisiert werden. Bemüht um eine Differenzierung zwischen Rechtsdogmatik und Rechtspolitik untersucht die vorliegende Arbeit sog. Soft Law, ein Oberbegriff für völkerrechtliche Normen, deren Rechtsqualität diffus ist und seit den 1970er Jahren Gegenstand einer immer wiederkehrenden Auseinandersetzung darstellt.