Innerhalb der Rechtsordnung hat sich das Integrationsrecht als eigenständiges Rechtsgebiet herausgebildet, das sich als Querschnittsmaterie vor allem im Verwaltungsrecht, aber auch rechtsgebietsübergreifend manifestiert. Zudem lässt es sich auf verfassungsrechtliche sowie unions- und völkerrechtliche Direktiven zurückführen. Durch eine rechtswissenschaftliche Kategorisierung und Prinzipienbildung sowie die Auflösung von Wertungswidersprüchen und Entwicklungsverzögerungen bringt Sina Fontana dieses Rechtsgebiet auch im Hinblick auf eine fortgesetzte harmonische Rechtsentwicklung in eine kohärente Ordnung. Daraus ergeben sich normative Grundannahmen, von denen ausgehend sich das Integrationsrecht innerhalb einer integrativen Rechtsordnung mit eigenständiger Integrationswirkung verwirklicht.