Im Rahmen der Novellierung des AÜG im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber die Festhaltenserklärung eingeführt. Mit ihr haben Leiharbeitnehmer nunmehr die Möglichkeit, einen gesetzlich angeordneten Arbeitgeberwechsel abzuwenden, wenn sie unerlaubt Dritten überlassen werden. Dadurch soll der Konflikt mit der von Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsfreiheit des Leiharbeitnehmers gelöst werden. Ob dies dem Gesetzgeber gelungen ist, ist Gegenstand der Untersuchung. Dabei steht nicht nur die Festhaltenserklärung selbst, sondern insbesondere auch das ebenfalls neu statuierte Verbot der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung auf dem Prüfstand. Die Regelungen werden sowohl auf einfachgesetzlicher als auch verfassungsrechtlicher Ebene umfassend analysiert.