Eine Wiederholungskündigung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber aus einem Grund kündigt, den er schon erfolglos zur Begründung einer früheren Kündigung herangezogen hat. Die »Unzulässigkeit« der Wiederholungskündigung ist sowohl in der Rechtsprechung als auch im Schrifttum seit Langem anerkannt; die Begründungen hierfür variieren allerdings erheblich. Im Wesentlichen gibt es eine materiellrechtliche und eine prozessrechtliche Lösung, welche die Autorin zunächst systematisiert darstellt. Der materiellrechtliche Ansatz geht von einem »Verbrauch« des Gestaltungsrechts »Kündigung« aus, der prozessrechtliche von einer ausnahmsweise angeordneten Rechtskrafterstreckung des Urteils, das der Kündigungsschutzklage gegen die erste Kündigung stattgegeben hat. Hierauf aufbauend entwickelt die Autorin anhand allgemeiner zivilrechtlicher und zivilprozessrechtlicher Grundsätze ein neues, differenzierendes Begründungsmodell.