Der Arbeitskampf ist schon länger kein Phänomen mehr, dessen rechtlicher Zulässigkeitsrahmen ausschließlich durch die nationale Rechtsordnung bestimmt wird. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, in welchem Rahmen das Streikrecht im Recht der Europäischen Union gewährleistet wird und inwieweit es sich vom Streikrecht in Deutschland unterscheidet. Dabei wird insbesondere auf die Verankerung des Streikrechts in der Grundrechtecharta und auf das Verhältnis des Streikrechts zu den wirtschaftlichen Grundfreiheiten des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingegangen. Auch die multilateralen Vertragswerke der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Europäischen Sozialcharta garantieren ein Streikrecht. Die Arbeit untersucht, wie weit das Streikrecht durch diese beiden völkerrechtlichen Verträge des Europarates geschützt wird. Zudem werden die Unterschiede zum Streikrecht in Deutschland herausgearbeitet. Schließlich befasst sich die Arbeit mit der speziellen Problematik des Beamtenstreikverbots in Deutschland. Neben einer Einordnung der Rechtsprechung und des rechtswissenschaftlichen Schrifttums zum Beamtenstreik wird untersucht, inwieweit sich ein Beamtenstreikverbot aus dem Grundgesetz ergeben kann und welchen Einfluss völkerrechtliche Rechtsquellen auf dieses Streikverbot haben.