Mittels Preissetzungsalgorithmen, die Trackingergebnisse verwerten, können Anbieter unternehmensexterne Faktoren in ihre Preisbildung einbeziehen, wozu neben dem Echtzeit-Marktumfeld etwa auch die vermutete Zahlungsfähigkeit der Kunden zählt. Unweigerlich gehen damit erhebliche Diskriminierungs- und persönlichkeitsrechtliche Risiken sowie die Gefahr intransparenter Märkte einher. Dieser datenschutz- und lauterkeitsrechtlichen Seite der Zulässigkeit smarter Preisgestaltung widmet sich die Arbeit, wobei die wirtschaftlichen und technischen Grundlagen sowie die verschiedenen Umsetzungsformen online wie offline umfassend berücksichtigt werden. Unter Bewertung der aktuellen Rechtslage werden rechtskonforme Einsatzmöglichkeiten aufgezeigt.