Der Gegenstand der Sozialen Arbeit ist aus ihrer Denomination ableitbar: Der Gegenstand der Sozialen Arbeit ist das Soziale. Allerdings fehlt bislang eine wissenschaftlich gesicherte Bestimmung des Sozialen. Bringfriede Scheu und Otger Autrata nehmen eine Bestimmung und Definition des Sozialen vor. Damit wird wissenschaftliche Soziale Arbeit zu einer eigenständigen Disziplin mit dem Alleinstellungsmerkmal, dass sie Grundlagenforschung zum Sozialen leistet. Die Festlegung auf das Soziale und das soziale Handeln als Gegenstand ist auf die professionelle Soziale Arbeit fortzuführen: Bringfriede Scheu und Otger Autrata erläutern, dass die Förderung sozialen Handelns das verbindende Merkmal professioneller Sozialer Arbeit in unterschiedlichen Arbeitsfeldern ist.