Warum der Materialienkommentar Erbrecht?
Etwa 300 der ursprünglich 464 Paragraphen des Erbrechts im BGB sind seit dem Jahr 1900 unverändert im täglichen Gebrauch der Praxis. Noch heute werden die Materialien der Gesetzesentstehung zur Auslegung herangezogen. Der Zugang ist höchst aufwendig, da die entscheidenden Stellen schwer auffind- und lesbar sind.
Der Materialienkommentar Erbrecht
bereitet alle historischen Materialien und sämtliche Reformen für die heutige erbrechtliche Argumentation auf. Horn hat hierzu die Fraktur in die moderne Schrift umgewandelt und entsprechend dem Aufbau eines klassischen Kommentars jedem Paragrafen seine Erwägungen und Entwürfe zugeordnet.
Auf einen Blick werden:
die Entwicklung einer jeden Norm und alle Gesetzesänderungen seit In-Kraft-Treten des BGB sichtbar
die Motive, Protokolle, Denkschrift, Bericht der XII. Kommission, Reichstagsverhandlungen etc. systematisch verfügbar.
Einmalige Anschaffung
Einmal erworben, ist der Kommentar von dauerhaftem Nutzen.
Dr. Claus-Henrik Horn ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und führender Erbrechts-Experte. Er hat in jahrelanger Arbeit alle Unterlagen für die Praxis verfügbar gemacht.