In seinem Grundlagenwerk zur Pflichtverletzung im Leistungsstörungsrecht entwickelt Dirk Selzer ausgehend von § 280 Abs. 1 BGB einzelne Elemente, die der Tatbestand der Pflichtverletzung voraussetzt: Verhalten, Verletzung, Zurechnung. Seine Erkenntnisse folgen der konsequenten Anwendung des Verschuldensprinzips als Regelhaftungsprinzip. Vor der Verschuldensprüfung ist eine Kontrolle von Pflichtverletzung und Rechtswidrigkeit notwendig. Sie enthält eine Bewertung von Verhaltensweisen als Unrecht. Diese steht im Gegensatz zur Garantiehaftung als gesetzliches Ausnahmeprinzip, für die lediglich die Leistungsstörung - und eben kein unrechtmäßiges Verhalten - Anknüpfungspunkt eines Gläubigerrechts ist. Die Unrechtsbewertung gelingt anhand einer Kombination von Verhaltens- und Erfolgsunrechtskomponente. Auf diese Weise lassen sich sämtliche Pflicht- und Pflichtverletzungstypen erfassen, nach einheitlichen Grundsätzen ordnen und systematisieren.