Streitigkeiten über Unternehmenswerte nehmen zu. Als alleinige Vorgehensweise zur Entscheidungsfindung deutscher Gerichte hat sich die Bewertung nach IDW S 1 durchgesetzt, obwohl zahlreiche Einwände dagegen hervorgebracht werden. Zudem vermengt die dabei von der Rechtsprechung verwendete Terminologie diverse Bewertungsverfahren in einer nicht sinnvollen Weise. Jörg Wasmuth erarbeitet als Jurist anhand des zivilrechtlichen Erkenntnisverfahrens die Unzulänglichkeiten der Rechtsprechung. Als Ökonom zeigt er auf, dass die funktionale Bewertungslehre in der Lage ist, fundierte Unternehmenswerte zu liefern, die sowohl für die Prozesseingehung durch die Parteien benötigt werden als auch als Entscheidungsgrundlage der Gerichte dienen sollten.

Der Autor

Dr. Jörg Wasmuth (Volljurist, Diplom-Kaufmann) ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung, von Herrn Prof. Dr. Gerrit Brösel an der FernUniversität in Hagen und wurde ebenda promoviert.