Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Mitarbeiter über bestimmte aushangpflichtige Gesetze und Regelungen per Aushang informieren. Eine Verletzung der Aushangpflichten dieser aushangpflichtigen Gesetze stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 EUR geahndet werden.

Sie können sich aber auch schadenersatzpflichtig machen, wenn der Verstoß gegen die Aushangpflicht der aushangpflichtigen Gesetze ursächlich für den Eintritt eines Schadens auf Seiten des Arbeitnehmers gewesen ist.

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Der Aushang der aktuellen Broschüre "Aushangpflichtige Gesetze" in jedem Stockwerk und Gebäude - z. B. am schwarzen Brett - genügt und Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Aushangpflichten.

Einfacher und bequemer geht es nicht!

Ihre Vorteile

Das sollten Sie beachten:

 

Inhalte "Aushangpflichtige Gesetze"

Kommen Sie jetzt Ihrer Fürsorgepflicht für die aushangpflichtigen Gesetze als Arbeitgeber nach und geben Sie Schadensersatzansprüchen keine Chance!

 

Aktualisierungs-Service: Unser regelmäßiger Aktualisierungs-Service gewährleistet, dass Ihre Aushangpflichtigen Gesetze inhaltlich immer auf dem neuesten Stand sind. So erfüllen Sie kinderleicht Ihre gesetzliche Aushangpflicht.