Die Länderkonferenzen der Jahre 1919/1920 bildeten eine wichtige Grundlage für die Konsolidierung der Staatsgewalt in der Ersten Republik und die Ausarbeitung der Bundesverfassung. Insbesondere einigte sich die Provisorische Staatsregierung mit den Ländern im Rahmen der Länderkonferenzen über die Ausgestaltung der Republik als Bundesstaat. Gleichzeitig schufen einzelne Länder (Oberösterreich, Vorarlberg) mit der Inkraftsetzung eigener Landesverfassungen vollendete Tatsachen, bevor das B-VG von 1920 den Bundesstaat erst formell konstituierte.Ziel des Bandes ist es, die zeithistorischen Vorgänge zu beleuchten sowie die Rolle der Länder in der Staatsgründung und ihr Verhältnis zur Zentralgewalt zu analysieren. Zudem soll neben dem 100-jährigen Jubiläum der österreichischen Bundesverfassung auch das Landesverfassungsrecht gewürdigt werden.