Seit dem 3.1.2018 ist das zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz in Kraft, welches die überarbeitete europäische Richtlinie für Finanzmärkte, die MiFID II, umsetzt. Diese Umsetzung in das deutsche Recht untersucht Jana Mansen anhand eines Vergleichs der europäischen Vorgaben zu den neuen deutschen Vorschriften. Dabei beschränkt sie sich auf ausgewählte Regelungen der Anlageberatung. So werden die durch das Honoraranlageberatungsgesetz vorab umgesetzten Zuwendungsregelungen für unabhängige Honoraranlageberater abgebildet und in ein Verhältnis zu der bisherigen deutschen Kick-Back-Rechtsprechung gesetzt. Sie werden zudem mit dem flächendeckenden Provisionsverbot in Großbritannien und der honorarbasierten Beratung in den USA verglichen. Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bildet die Untersuchung der Regelung zur Aufzeichnung von Telefongesprächen. Insgesamt sieht die Autorin positive Ansätze zur Stärkung der Anlageberatung, stellt allerdings Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung fest.