Die Rechtsvergleichung spielt in der juristischen Ausbildung derzeit eine eher untergeordnete Rolle. Sie wird teilweise als Forschungsmethode eingeordnet, teilweise als Grundlagenfach verortet. Dies wird dem Potenzial, das Rechtsvergleichung für die Ausbildung und das juristische Lernen hat, nicht gerecht. So hat der Wissenschaftsrat in seiner viel diskutierten Stellungnahme zu den Perspektiven der Rechtswissenschaft gefordert, dass "im rechtswissenschaftlichen Studium rechtsvergleichende Perspektiven stärker verankert werden sollten. Die Anwendung, Auslegung und Gestaltung des Rechts wird eine intensive Auseinandersetzung mit den Regelungskonzepten anderer Rechtsordnungen und unterschiedlichen Professions- wie Fachkulturen erfordern." In den Beiträgen des vorliegenden Bandes werden die Zusammenhänge von Rechtsdidaktik und Rechtsvergleichung erörtert und die damit verbundenen Chancen und Herausforderungen für das Studium diskutiert.