Das Anhörungsrecht der Drittbeteiligten im europäischen Beihilfeverfahren ist derzeit nur auf das förmliche Prüfverfahren beschränkt. Hingegen wird die weit überwiegende Zahl der Verfahren im Vorprüfungsverfahren beendet. Der Autor untersucht die Auswirkungen der Kodifizierung des Rechtes auf gute Verwaltung in Art. 41 GrCh auf die Verfahrensrechte im Beihilfeverfahren. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Verfahrensrechte der Konkurrenten, aber auch der Beihilfeempfänger durch die Verfestigung dieses Rechtes in der Grundrechtecharta eine Aufwertung erfahren haben. Der Band zeigt Wege auf, wie das auf zügige Erledigung ausgerichtete Vorprüfungsverfahren grundrechtskonform reformiert und der Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren durch ein Widerspruchsverfahren verbessert werden können.