"Grundgesetz" des Sozialrechts

Das SGB I beschreibt sowohl die Ziele der Sozialgesetzgebung als auch die elementaren Grundsätze und Grundrechte des Sozialrechts.


Aufgaben des Sozialgesetzbuches
Soziale Rechte
Mitwirkung des Leistungsberechtigten
Ansprüche: Entstehung, Fälligkeit, Verjährung
Vorschüsse und vorläufige Leistungen
Verzicht auf Leistungen
Sonderrechtsnachfolge
Datenschutz


Hilfreich für alle Leistungsberechtigten, die Sozialleistungsträger sowie für Rechtsanwälte.