Die technische Fortentwicklung automatisierter Fahrfunktionen könnte dazu führen, dass vollautonome Fahrzeuge ohne menschlichen Fahrer das Bild des öffentlichen Straßenverkehrs prägen. Diesen Prozess begleitet unweigerlich die Frage nach der zivilrechtlichen Haftung bei Fehlfunktionen solcher Fahrzeuge. Insbesondere die aus der Fähigkeit zum Selbstlernen folgende Opazität der Entscheidungsprozesse autonomer Systeme führt zu Rechtsproblemen, die vermehrt Rufe nach neuartigen Haftungskonzepten provozieren. Der Autor geht der Frage nach, ob derartige Forderungen gerechtfertigt sind oder ob den durch die technische Entwicklung hervorgerufenen Problemen mit konventionellen Regelungsinstrumenten sach- und interessengerecht begegnet werden kann.