Die öffentliche Auftragsvergabe ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in Deutschland. Öffentliche Aufträge werden dabei nur an geeignete Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB vom Vergabeverfahren ausgeschlossen worden sind. Das Gesetz gewährt den Unternehmen im Falle des Verfahrensausschlusses in § 125 GWB allerdings die Möglichkeit, durch die Selbstreinigung dennoch am Vergabeverfahren teilzunehmen. Der Autor beleuchtet diese Möglichkeit der zweiten Chance auf Wiederzulassung, sowie die Rechtsschutzmöglichkeiten der Unternehmen und zeigt praktische Lösungsansätze in Bezug auf die Selbstreinigung auf. Dabei werden insbesondere die Maßnahmen gemäß § 125 Abs. 1 Nr. 3 GWB und die Anwendbarkeit gesellschaftsrechtlicher Grundsätze und Compliance-Standards thematisiert.