Nicht zuletzt aufgrund sicherheitsrelevanter Vorfälle oder der bei Einlasskontrollen aufgefundenen Waffen und gefährlichen Gegenstände wurden auch in Baden-Württemberg Sicherheitskonzepte für Gerichte ausgearbeitet und intensiviert. Da die Frage der Sicherheit und Ordnung in Gerichten jedoch nicht nur eine politische ist, sondern auch die normativen Grundlagen gegeben sein müssen, wird in dieser Arbeit untersucht, ob der bestehende normative Rahmen ausreichend ist. Dargestellt werden die Befugnisse zum Erlass sicherheitsrechtlicher Maßnahmen durch den Gerichtspräsidenten, den Vorsitzenden, den privaten Hausherrn, die Polizei sowie die Justizwachtmeister. Untersucht werden ferner die Durchsetzungsmöglichkeiten sowie welche Handlungsmöglichkeiten in Eilfällen bestehen. Es wird aufgezeigt, dass in Baden-Württemberg normative Sicherheitslücken bestehen, und im Wege eines Gesetzgebungsvorschlages sowie einer Ergänzung von § 176 GVG ausgearbeitet, wie diese Lücken geschlossen werden können.