Julia Merkle untersucht das Verhältnis zwischen den nationalen Gerichten und dem europäischen Patentgericht in der Übergangszeit nach dem Inkrafttreten des EPGÜ (Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht) und die damit einhergehenden Auswirkungen für Kläger. Bevor das Einheitliche Patentgericht ausschließlich für die europäischen Patente zuständig ist, können Klagen weiterhin vor einem nationalen Gericht erhoben werden. Verschiedene Gerichtssysteme arbeiten so für eine gewisse Zeit parallel nebeneinander.