Trotz ihrer großen praktischen Bedeutung ist die Frage nach dem Umgang mit incidental findings, also Zufallsfunden, in der neurowissenschaftlichen Forschung mit bildgebenden Verfahren rechtlich ungeklärt. Solche in der Studie beiläufig aufgedeckten, potenziell klinisch relevanten Anomalien können für die Proband/innen weitreichende gesundheitliche und rechtliche Folgen haben. Für die Forscher/innen knüpfen sich daran vor allem zwei Fragen: Inwieweit muss vorab über die Möglichkeit von incidental findings aufgeklärt werden? Und welche konkreten Mitteilungs- und Sorgfaltspflichten bestehen gegenüber Proband/innen bei deren Aufdeckung? Die Arbeit untersucht hierzu die relevanten rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen neurowissenschaftlicher Forschung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Sie präsentiert ein Lösungsmodell, das die beiderseitigen Interessen angemessen in Ausgleich bringt und für die Forschungspraxis ein höchstmögliches Maß an Rechtssicherheit bietet.

Anna Caroline Rödiger studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Straßburg. Sie war als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Wissenschaft und Ethik sowie am Institut für Öffentliches Recht, Abteilung Europarecht der Universität Bonn tätig. Weitere wertvolle Impulse für ihre Arbeit erhielt sie als Gastwissenschaftlerin am Health Law Institute der University of Alberta sowie als Research Fellow am Centre for Criminology and Criminal Justice der University of Manchester.