Präventiv eingeholte Rechtsauskünfte über die Legalität eines geplanten Vorhabens sollen Ratsuchenden Orientierung liefern und diese vor späterer Strafverfolgung bewahren. Gelegentlich beurteilen rechtliche Berater die Rechtslage jedoch anders als später die Strafverfolgungsbehörden. Das Vertrauen in unzutreffenden Rechtsrat kann den Ratsuchenden im Nachhinein von seiner strafrechtlichen Verantwortung freistellen, sofern er den Berater und dessen Auskunft ex ante als verlässlich ansehen durfte. Die gesetzliche Grundlage dafür sind die strafrechtlichen Irrtumsvorschriften. Für die Präzisierung der Einzelheiten erweist sich eine intrasystematische und jurisdiktionsübergreifende Betrachtung als aufschlussreich. In bestimmten Fällen ist die Rechtslage an sich gar nicht eindeutig, sodass gewissenhafte Berater keine eindeutige Auskunft erteilen können. Die Frage eines späteren Verantwortungsausschlusses beim Ratsuchenden sollte dann von der genauen Einschätzung der weiteren Rechtsprechungsentwicklung durch den Berater abhängig gemacht werden.