Der Einfluss Dritter auf die Leitung einer Aktiengesellschaft wird mit Blick auf die gesetzlich in § 76 AktG verankerte Leitungsautonomie des Vorstands traditionell kritisch gesehen. Auch Zustimmungsvorbehalte – das in der Praxis wohl häufigste Einflussmittel – werden mitunter pauschal als unzulässig bewertet, sofern sie Leitungsentscheidungen betreffen. Vernachlässigt wird dabei jedoch, dass ihre Vereinbarung im transaktionsbezogenen Kontext durchaus im Interesse der Gesellschaft und wiederum Teil einer (autonomen) unternehmerischen Entscheidung sein kann. Die vorliegende Arbeit untersucht, welche zwingenden Gestaltungsgrenzen sich aus aktienrechtlichen Vorgaben ergeben, und zieht dazu die Diskussion zu der Rechtsfigur des verdeckten Beherrschungsvertrags einerseits und zu der These der Unveräußerlichkeit von Leitung andererseits heran. Schließlich werden für die Praxis handhabbare Leitlinien hinsichtlich der zulässigen Vereinbarung von Zustimmungsvorbehalten entwickelt.