Die meisten Menschen lesen allgemeine Geschäftsbedingungen nicht. Dennoch schreibt § 305 Abs. 2 BGB die Möglichkeit zur Kenntnisnahme als Einbeziehungsvoraussetzung vor. Dieser Widerspruch ist Ausprägung des Informationsmodells, das versucht, den Empfänger von AGB durch Informationspflichten vor widrigen Klauseln zu schützen. Peter McColgan hinterfragt diese Schutzkonzeption mit Blick auf ihre Effektivität sowie ihre dogmatischen Grundlagen. Dabei wird deutlich, dass zwar Einigkeit über das Ob einer AGB-Kontrolle besteht, das Wie der Inhaltskontrolle jedoch nicht zwingend ist. Insbesondere ist die aktuelle Rechtsgestaltung nicht mit einer Rückbindung der AGB-Kontrolle in der ökonomischen Analyse des Rechts vereinbar. Der Autor kritisiert diesen fehlenden Grundlagenbezug und arbeitet Alternativen heraus. Dabei konzentriert er sich auf drei Hauptfelder der AGB-Kontrolle: Die Einbeziehungsvoraussetzungen, das Transparenzgebot sowie die AGB-Kontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr.