Veronika Surau-Ott entwickelt aus einem phänomenologisch geklärten Begriff religiöser Erfahrung eine Theorie performativer Glaubensakte und prüft sie am Modell des Gottesdienstes. Sie nimmt ihren Ausgang von einer kritischen Auseinandersetzung mit dem immer noch dominanten hermeneutischen Paradigma der systematischen Theologie. Der Rückgriff auf Edmund Husserls Erfahrungsphänomenologie und seine glaubensphilosophischen Spätschriften verdeutlicht den phänomenologischen Aspekt des Erlebens als Erfahrung. Richard Hönigswalds in eine diskursive Theorie von Gegenständlichkeit eingebettete Glaubensphilosophie macht den Begriff des sprachlichen wie nicht-sprachlichen Vollzugs für eine Theorie der Glaubensakte fruchtbar. Die systematische Verbindung aus phänomenologischer Erkenntnistheorie und diskursiver Performativität verdeutlicht, wie das, was sich von sich selbst her zeigt, performativ konstituiert und diskursiv repräsentiert wird.