Das Zusammenwirken der Europäischen Union und der mitgliedstaatlichen Verwaltungen im Europäischen Verwaltungsverbund stellt das unionsrechtliche Haftungssystem vor strukturelle Herausforderungen. Ausgehend von einer Analyse der Verwaltungswirklichkeit und der unionsgerichtlichen Rechtsprechung zeigt Verena Heil, dass die Union über die informelle Zusammenarbeit steuernd auf die Mitgliedstaaten Einfluss nimmt, ohne hierfür haftungsrechtliche Verantwortung zu übernehmen. Sie begründet anhand der relevanten unionsverfassungsrechtlichen Anforderungen, dass es insofern einer grundlegend neuen Ordnung der außervertraglichen Haftung bedarf. Hierfür entwickelt sie sowohl eine Lösung de lege lata als auch de lege ferenda.