Erst eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung einer Streitigkeit schafft eine verbindliche Klärung des Sachverhaltes. Solange dies nicht erfolgt ist, besteht oftmals eine Unsicherheit, mit der Verkehrsteilnehmer notgedrungen umgehen müssen und auf deren Basis sie auch ihre Entscheidungen treffen müssen. Damit einher geht das Risiko, dass sich ein Verhalten, etwa das Geltendmachen einer Forderung gegenüber dem Vertragspartner, später als unbegründet herausstellt und daraus auch Schäden erwachsen. Muss ein Vertragspartner solche Nachteile hinnehmen oder ist er zu entschädigen? Holger Kall untersucht, nach welchen Kriterien dieses Unsicherheitsrisiko im Rahmen der alltäglichen Vertragsform des Kaufvertrags zwischen den Vertragsparteien verteilt werden muss.