Das Ziel, in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, erfüllt die Bundesrepublik Deutschland unter anderem durch ihre aktive Mitgliedschaft in Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit. Gemäß Art. 24 Abs. 2 GG kommt solchen Staatenverbünden eine besondere Stellung bei der Ausübung der auswärtigen Gewalt zu. Zu ihnen zählt nunmehr auch die Europäische Union. Auszumachen sind daher die Voraussetzungen für eine Beteiligung deutscher Streitkräfte an militärischen Missionen der Europäischen Union. Besonders gilt dies im Lichte einer neuen sicherheits- und verteidigungspolitischen Dynamik, die sich seit der im Jahr 2016 aufgelegten Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union entfaltet. Kristina Isabel Schmidt bestimmt den Wirkungsradius der Streitkräfte im Ausland, indem sie von einer verfassungsrechtlichen Grundlegung ausgehend das einschlägige Unions- und Völkerrecht analysiert. Sie schließt mit einem prozessualen Teil, der die Möglichkeiten einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle von entsprechenden Auslandseinsätzen beleuchtet.