Jede siebte Ehe weist Auslandsbezüge auf – keine Angst vor Auslandsmandaten!
Nicht nur die tatsächlichen Verhältnisse haben sich gewandelt, etwa durch die starke Migration nach Deutschland. Auch die Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene sowie die Rechtsprechung von EuGH und BGH bringen im internationalen Familienrecht viele Neuerungen. Es wird für Anwälte und Notare immer wichtiger, in Fällen mit Auslandsberührung rechtssicher beraten und beurkunden zu können. Die Neuauflage des bewährten Praktikerhandbuchs leitet an und nimmt insbesondere die beiden neuen europäischen Güterrechtsverordnungen in den Blick.